opendata.bbg.gv.at
Bereitstellung von Kerndaten gemäß BVergG 2018 durch die BBG
Der gesetzliche Rahmen im Vergaberecht
Beginnend mit 1. März 2019 treten neue Regeln hinsichtlich der Publikation von Beschaffungsvorhaben und den Ergebnissen von Ausschreibungen und Wettbewerben auf nationaler Ebene in Kraft. Diese sind im Bundesvergabegesetz 2018 (BVergG) geregelt:
- Bekanntmachungsbestimmungen für den Oberschwellenbereich:
- Bekanntmachungen in Österreich: BVergG 2018 §§ 59/229
- Bekanntgaben in Österreich: BVergG 2018 §§ 62/232
- Bekanntmachungsbestimmungen für den Unterschwellenbereich:
- Bekanntmachungen in Österreich: BVergG 2018 §§ 64/234
- Bekanntgaben in Österreich: BVergG 2018 §§ 66/237
Die Publikation erfolgt durch die Bereitstellung von so genannten Kerndatenmeldungen. Die im Anhang VIII des BVergG 2018 angeführten Kerndaten müssen in Form eines offenen und maschinenlesbaren standardisierten Formates unter einer freien Lizenz vollständig zur Verfügung gestellt werden. Die technische Struktur und Form der Kerndaten-Nachrichten wird durch eine Verordnung näher spezifiziert (vgl. §§ 54/223 Abs 1).
Wie sind diese Verordnungen umgesetzt?
Unter https://www.data.gv.at finden Sie einen Verweis auf die Kerndatenquelle der BBG. Dazu müssen Sie in der Suchmaske den Begriff „Bundesbeschaffung“ eingeben und finden die Registerinformationen. Unter dem Link Ressourcen ist die Kerndatenquelle der BBG in maschinenlesbaren Format einzusehen.
Die verlinkte Kerndatenquelle liegt auf diesem Webserver (https://opendata.bbg.gv.at) und ist hier zu finden.
Darüber hinaus sammelt das Unternehmensserviceportal (https://www.usp.gv.at) alle Kerndaten von allen Vergabedienstleistern und stellt diese Informationen visuell lesbar unter diesem Link gesammelt zur Verfügung.